Impressum

Schlosshotel "Zum Markgrafen" Quedlinburg
Inh. Ingolf Wobst
Wallstraße 96 / Weingarten 30
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 - 8 11 40
Steuernummer: FA QLB 117 288 0 14 19
Internet: www.schlosshotel-zum-markgrafen.de
E-Mail: info@schlosshotel-zum-markgrafen.de

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schlosshotel „Zum Markgrafen“, Wallstr. 96/Weingarten 30, 06484 Quedlinburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Schlosshotels „Zum Markgrafen“ in Quedlinburg

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unserem Hotel. Abweichende Regelungen können vereinbart werden. Sie bedürfen der Schriftform.

1. Abschluss von Verträgen.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Soweit zeitlich noch möglich, wird dem Gast die Reservierung schriftlich bestätigt. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so wird der abweichende Inhalt für die Vertragspartner verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung widerspricht. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet, so wird die getroffene Vereinbarung gegenstandslos.

2. An- und Abreise.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Abreisen müssen der Rezeption bis 10.00 Uhr mitgeteilt und die Zimmer bis 11.00 Uhr freigemacht sein.

3. Leistungen, Preise.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung und aus den Angaben im Prospekt. Eine Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen. Die ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behalten wir uns das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes zu Lasten des Auftraggebers.

4. Um- und Abbestellungen von Individualgästen
4.1. Hotelzimmer.

Eine Stornierung ist kostenlos möglich für 1-2 Zimmer bis 14 Tage vor Ankunftstermin.
Ü berschreitet der gebuchte Aufenthalt einen Zeitraum von 7 Tagen entspricht die Stornierungsfrist der vereinbarten Aufenthaltsdauer. Bei später erfolgten Abbestellungen oder bei Nichtanreise wird der Zimmerpreis abzüglich 20 % Aufwandsersparnis dem Gast für den gebuchten Zeitraum in Rechnung gestellt, sofern das Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte. Im Falle einer vorzeitigen Abreise wird entsprechend verfahren.

4.2. Arrangements, Tagungs-, Sport-, Weihnachts-, Silvesterarrangements u.ä. können bis 30 Tage vor Anreisetermin ohne Stornokosten abgesagt werden.
Storno 29 bis 16 Tage v.d. Anreise: 50 % des vereinbarten Arr.-Preises.
Storno 15 bis 6 Tage v.d. Anreise: 80 % des vereinbarten Arr.-Preises.
Storno 5 bis 0 Tage v.d. Anreise: 100% des vereinbarten Arr.-Preises.

5. Um-/Abbestellungen und Mengenrabatte
5.1. Um- und Abbestellungen bei Gruppenbuchungen ( ab 10 Personen ).

Kostenlose Stornierung bis 90 Tage vor Ankunft möglich. Danach gelten folgende Ab- und Umbestellungsfristen: bis 45 Tage vor Ankunft: 50 % der vereinbarten Logisnächte;
bis 30 Tage vor Ankunft: 20 % der vereinbarten Logisnächte;
bis 10 Tage vor Ankunft: 10 % der vereinbarten Logisnächte;
Werden diese Fristen nicht eingehalten, haftet der Vertragspartner im vollen Umfang der vereinbarten Leistungen, abzüglich einer Aufwandsersparnis von 20 %.

5.2. Eventuell gewährte Mengenrabatte beziehen sich ausschließlich auf die tatsächliche Personenzahl. Sollten durch Um- oder Abbestellungen höhere Rabattstaffeln nicht erreicht werden, gilt als vereinbart, nur die tatsächlich anwendbare Staffel lt. gültiger Preisliste in Anrechnung zu bringen.

6. Um- und Abbestellungen bei Tagungen und Banketten.
Für Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsfristen: bis zu 10 Teilnehmer: 7 Tage;
11-20 Teilnehmer: 14 Tage;
20-50 Teilnehmer: 28 Tage;
50-100 Teilnehmer: 56 Tage;
Werden diese Fristen überschritten, haftet der Besteller in Höhe der vereinbarten Leistungen abzüglich einer Aufwandsersparnis in Höhe von 20 %. Das Anbringen von Dekorationsmaterial ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Bei Musikveranstaltungen muss der Besteller Nutzungsrechte mit der GEMA klären und regeln.

7. Zahlungsbedingungen.
Das Hotel behält sich vor, bei Ankunft eines Gastes ein Deposit zu verlangen und Zwischenrechnungen zu stellen. Alle Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes fällig und sind an der Rezeption zu erfüllen. Gastrechnungen sind sofort bar an der Rezeption zu zahlen. Wenn aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert und/oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig wird, bleibt der Sitz des Hotels weiterhin der Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen.
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins in Höhe von 8 % ( je angefangener Verzugsmonat ) belegt.
Kreditkarten ab 500 Euro werden überprüft. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks oder Kreditkarten zurückzuweisen. Ansprüche und Rechte aus dem mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der Geschäftsführung an Dritte übertragen werden.

8. Haftung.
Die Vertragspartner des Hotels haften in vollem Umfang für die von Ihnen oder ihren Gästen verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld gemindert wird. Werden dem Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung Ihrer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Das Hotel bemüht sich jedoch um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ). Die Haftung ist begrenzt auf das 100 fache des Zimmerpreises, maximal 3000 Euro. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder Behältnis, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zum Betrage von 750 Euro gehaftet. Gäste, die in Zimmern ohne Safe untergebracht sind, können Wertgegenstände der Rezeption übergeben. Geld kann dort offen gegen Quittung hinterlegt werden. Der Gast / Veranstalter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten.
Der Gast / Veranstalter ist verpflichtet, seine Beanstandungen sofort der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm insoweit keine Ansprüche zu. Für Beschädigungen an Hoteleigentum, die beim Auf- oder Abbau und während der Veranstaltung entstanden sind, haftet der Veranstalter. Für Schäden am Eigentum des Bestellers oder seiner Gäste durch Brand, Diebstahl u.ä. haftet das Hotel nicht. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten ist vom Gast selbst zu verantworten. Der Gast ist gehalten, Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge auf jeden Fall vor Inanspruchnahme zu prüfen und in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Auf durch das Hotel vermittelte Fremdleistungen kann ein Zuschlag erhoben werden. Eine Haftung seitens des Hotels für Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

9. Allgemeine Hinweise.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht und in öffentliche Räume wie Bar, Schwimmbad etc. nicht mitgenommen werden.
Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
Fundsachen ( liegengebliebene Sachen ) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 3 Monaten. Danach werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.
Nachrichten, Post- und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung bei Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
Transport. Bei der unentgeltlichen Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung für das Hotel für Personen- oder Sachschäden auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste oder Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Werbung. Der Gebrauch des Namen des Hotels oder angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners sowie Foto- oder Filmaufnahmen der Gebäude oder des Geländes bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsleitung.
Verschiedenes. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind. Gerichtsstand ist Quedlinburg. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.05.2001 bis zur Erstellung neuer.


Quedlinburg, 01.05.2001

  Schlosshotel "Zum Markgrafen" • Inh. Ingolf Wobst • Wallstraße 96 / Weingarten 30 • 06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 - 8 11 40 • E-Mail: info@schlosshotel-zum-markgrafen.de